AGB

Übersicht der allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FVG Förder- und Verwaltungsgesellschaft für Wirtschaft, Kultur und Sport Riesa mbH (FVG Riesa mbH)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen der FVG Riesa mbH 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen bei denen die FVG Riesa mbH Veranstalter oder Ausrichter ist. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher die AGB FVG Riesa mbH erkennt der Besucher die AGB FVG Riesa mbH an und unterwirft sich der Haus- bzw. Hallenordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes.
  2. Der Kartenpreis ergibt sich aus den veranstaltungsbezogenen Eintrittspreisen. Bei Eintrittskarten mit Kartenpreisermäßigung ist die Berechtigung beim Einlass auf Verlangen nachzuweisen.
  3. Die in Werbemaßnahmen oder anderen Medien publizierten Angaben zu den Veranstaltungen wie Veranstaltungsort, Veranstaltungstag, Beginn bzw. Preise sind unverbindlich. Das Geltendmachen von Haftungsansprüchen gegen die FVG Riesa mbH ist ausgeschlossen.
  4. Bei Veranstaltungen kommt für zuspätkommende Besucher die veranstaltungsbezogene Einlassregelung zur Anwendung. Die veranstaltungsbezogene Einlassregelung kann an den Kassen erfragt werden.
  5. Karten von Anrechten berechtigen zum Besuch einer Person pro Veranstaltung innerhalb der Veranstaltungsreihe. Die Übertragung des Anrechtes auf weitere Personen für eine Veranstaltung ist nicht zulässig.
  6. Eintrittskarten ohne Abriss sind ungültig. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
  7. Eine Rücknahme (Umtausch oder Rückkauf) der Eintrittskarte ist nicht möglich. Bei Verlust der Eintrittskarte wird kein Ersatz geleistet. Bei Terminverschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist eine Rückgabe der Eintrittskarten nur bei der Vorverkaufsstelle möglich, bei der die Karte erworben wurde. Besetzungs- und Programmänderungen sind vorbehalten und kein Grund für eine Rückvergütung des Kartenpreises. Im Falle der Absage, Verschiebung bzw. Programmänderung werden keine wie immer geartete Spesen (z. B. Hotel, Anfahrtskosten) ersetzt.
  8. Das Mitbringen von Getränken und Speisen sowie Gegenständen oder Stoffen, von denen eine Gefährdung ausgehen kann, z. B. pyrotechnische Artikel, Dosen, Glas, vermeintliche Wurfgegenstände o. ä., ist untersagt. Das Mitführen von Waffen aller Art ist nicht erlaubt. Bei Einlasskontrollen kann das Mitführen vorgenannter Gegenstände kontrolliert und vom Veranstalter vorübergehend einbehalten werden.
  9. Für das Rauchverbot gelten die spezifischen Regelungen des jeweiligen Veranstaltungsortes.
  10. Das Anbringen von Transparenten, Plakate u. a. am und im Veranstaltungsort bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der FVG Riesa mbH.
  11. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Ebenso wird für abgegebene Garderobenstücke keine Haftung übernommen.
  12. In der Stadthalle „stern“ gilt Abgabepflicht für Straßengarderobe. Aus Sicherheitsgründen dürfen Mäntel und Jacken, Rucksäcke und Taschen, Regenschutz und Regenbekleidung nicht mit in die Veranstaltungsräume genommen werden. Weitere Informationen: hier
  13. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen sowie die Benutzung des Handys während der Veranstaltung sind nicht gestattet. Ausnahmen sind nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung des Veranstaltungsmanagement möglich. Der Karteninhaber erteilt seine Zustimmung, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom ihm gemachten Film- oder Videoaufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung verwendet werden dürfen.
  14. Auf Grund von Fernsehproduktionen bzw. dem Vorhandensein von veranstaltungstechnischen Ausrüstungen kann es zu Sichtbehinderungen kommen. Der Veranstalter ist bemüht, in solchen Fällen einen gleichwertigen Ersatzplatz dem
    Karteninhaber anzubieten. Ansprüche auf Minderung des Kartenpreises erwachsen dem Karteninhaber daraus nicht.
  15. Gegen Überweisung des zu zahlenden Betrages, incl. Bearbeitungsgebühr, werden Eintrittskarten auf Wunsch auch zugesandt. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung der FVG Riesa mbH bindend.
  16. Die FVG Riesa mbH ist berechtigt, im gesonderten Aushang oder auf andere geeignete Weise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderer Veranstalter oder Ausrichter zu verweisen.
  17. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Riesa.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Garderobe in der Stadthalle „stern“ Riesa, Großenhainer Str. 43, 01859 Riesa:

  1. Pflicht zur Jackenabgabe: Aus Gründen des Brandschutzes ist es zwingend erforderlich, dass Besucher der Stadthalle „stern“ Riesa ihre Jacken und Mäntel an der Garderobe abgeben.
  2. Verwahrungsvertrag: Durch die Abgabe eines Kleidungsstücks oder Gegenstands entsteht ein entgeltliches Verwahrungsvertragsverhältnis gemäß § 688 BGB.
  3. Gebühr: Für die Abgabe von Kleidungsstücken wird eine Gebühr in Höhe von 2,00€ pro Stück erhoben. Diese Gebühr ist vor Abgabe der Kleidungsstücke zu entrichten.
  4. Taschen und Rücksäcke: 1. Für diese Gegenstände wird bei Abgabe eine Gebühr von 5,00€ erhoben. / 2. Beim Abgeben von Taschen und Rücksäcken in der Garderobe sind die Besucher verpflichtet, dem Betreiber etwaige enthaltene Wertsachen mitzuteilen. / 3. Aufgrund von Kapazitätsbeschränkungen können Taschen und Rücksäcke über der Größe DIN A3 gegebenenfalls nicht in der Garderobe abgegeben werden.
  5. Haftungsausschluss: Die Garderobe übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die sich in den abgegebenen Kleidungsstücken befinden. Es obliegt den Besuchern, Wertgegenstände vor der Abgabe in der Garderobe zu entfernen.
  6. Garderobenmarke: Zur Abholung der abgegebenen Kleidungsstücke oder Gegenständen ist die Vorlage der Garderobenmarke erforderlich. Im Falle eines Verlusts der Marke wird eine Gebühr von 7,- € erhoben.
  7. Abholung ohne Garderobenmarke: Sollte die Garderobenmarke verloren gehen, können die Kleidungsstücke nur gegen Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises/ Kaufbeleges ausgehändigt werden.
  8. Haftungsbegrenzung: Der Betreiber haftet im Falle von Verlust oder Beschädigung der abgegebenen Kleidungsstücke und Gegenstände nur bis zum Zeitwert (nicht Neuwert) des jeweiligen Gegenstands.
  9. Verweigerung der Annahme: Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Annahme von Kleidungsstücken, Rucksäcken, Taschen und anderen Gegenständen ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
  10. Einhaltung zusätzlicher AGB: Zusätzlich zu diesen AGB sind die Bestimmungen der FVG Förder- und Verwaltungsgesellschaft für Wirtschaft, Kultur und Sport Riesa mbH zu beachten.
  11. Änderungen der AGB: Die Stadthalle „stern“ Riesa behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren.
  1.  

Betreiber der Garderobe mit Exklusivrecht ist die FVG Förder- und Verwaltungsgesellschaft für Wirtschaft, Kultur und Sport Riesa mbH, Am Sportzentrum 5, 01589 Riesa.

Durch den Erwerb eines Tickets und die anschließend verpflichtende Abgabe von Kleidungsstücken und/oder Gegenständen an der Garderobe der Stadthalle „stern“ Riesa erklären sich die Besucher mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Garderobe in der WT Energiesysteme Arena Riesa, Am Sportzentrum 5, 01859 Riesa:

  1. Verwahrungsvertrag: Durch die Abgabe eines Kleidungsstücks oder Gegenstands entsteht ein entgeltliches Verwahrungsvertragsverhältnis gemäß § 688 BGB.
  2. Gebühr: Für die Abgabe von Kleidungsstücken wird eine Gebühr in Höhe von 2,00€ pro Stück erhoben. Diese Gebühr ist vor Abgabe der Kleidungsstücke zu entrichten.
  3. Taschen und Rücksäcke: 1. Für diese Gegenstände wird bei Abgabe eine Gebühr von 5,00€ erhoben. / 2. Beim Abgeben von Taschen und Rücksäcken in der Garderobe sind die Besucher verpflichtet, dem Betreiber etwaige enthaltene Wertsachen mitzuteilen. / 3. Aufgrund von Kapazitätsbeschränkungen können Taschen und Rücksäcke über der Größe DIN A3 gegebenenfalls nicht in der Garderobe abgegeben werden.
  4. Haftungsausschluss: Die Garderobe übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die sich in den abgegebenen Kleidungsstücken befinden. Es obliegt den Besuchern, Wertgegenstände vor der Abgabe in der Garderobe zu entfernen.
  5. Garderobenmarke: Zur Abholung der abgegebenen Kleidungsstücke oder Gegenständen ist die Vorlage der Garderobenmarke erforderlich. Im Falle eines Verlusts der Marke wird eine Gebühr von 7,- € erhoben.
  6. Abholung ohne Garderobenmarke: Sollte die Garderobenmarke verloren gehen, können die Kleidungsstücke nur gegen Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises/ Kaufbeleges ausgehändigt werden.
  7. Haftungsbegrenzung: Der Betreiber haftet im Falle von Verlust oder Beschädigung der abgegebenen Kleidungsstücke und Gegenstände nur bis zum Zeitwert (nicht Neuwert) des jeweiligen Gegenstands.
  8. Verweigerung der Annahme: Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Annahme von Kleidungsstücken, Rucksäcken, Taschen und anderen Gegenständen ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
  9. Einhaltung zusätzlicher AGB: Zusätzlich zu diesen AGB sind die Bestimmungen der FVG Förder- und Verwaltungsgesellschaft für Wirtschaft, Kultur und Sport Riesa mbH zu beachten.
  10. Änderungen der AGB: Die WT Energiesysteme Arena Riesa behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren.


Betreiber der Garderobe mit Exklusivrecht ist die FVG Förder- und Verwaltungsgesellschaft für Wirtschaft, Kultur und Sport Riesa mbH, Am Sportzentrum 5, 01589 Riesa.

Durch die Abgabe von Kleidungsstücken und/oder Gegenständen an der Garderobe der WT Energiesysteme Arena Riesa erklären sich die Besucher mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.


Riesa, 09.04.2024

Die Geschäftsführung